Hallo ihr Lieben
Wir wurden von Bekannten (auch Anfänger) gefragt , wie sich das mit dem Versicherungsschutz in der Standsaison verhält . Weiss das jemand von euch?
Versicherungsschutz bei Saisonkennzeichen
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- Junior Member
- Beiträge: 57
- Registriert: 15. Okt 2011, 14:04
- Wohnort: Hünfelden
Versicherungsschutz in der Standsaison
Hallo zusammen,
ich habe erst vor kurzem ein Wohnmobil erworben und bin daher noch ein Neuling mit wenig Wissen.
Deshalb meine Frage an Klaus (Dakota) und natürlich an alle anderen Fories. Wann und wo ist ein Wohnmobil in der Standzeit legal abgestellt?
Reicht da schon ein Parkplatz der zur einer Mietwohnanlage gehört?
Oder zählt dieser Parkplatz der Mietwohnanlage zu den öffentlichen Flächen und darf in der Standzeit nicht benutzt werden?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß Rudi
ich habe erst vor kurzem ein Wohnmobil erworben und bin daher noch ein Neuling mit wenig Wissen.
Deshalb meine Frage an Klaus (Dakota) und natürlich an alle anderen Fories. Wann und wo ist ein Wohnmobil in der Standzeit legal abgestellt?
Reicht da schon ein Parkplatz der zur einer Mietwohnanlage gehört?
Oder zählt dieser Parkplatz der Mietwohnanlage zu den öffentlichen Flächen und darf in der Standzeit nicht benutzt werden?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß Rudi
Lebe Heute, wer weiss, was Morgen sein wird


Außerhalb der Saison darf ein Fahrzeug nur auf eingefriedetem Grund abgestellt werden. So steht es bei der RMV / Kravag Versicherung.
Weiterhin darf gemäß StVO ein abgemeldetes Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Was m.E. bedeutet: Auf einem Parkplatz eines Wohnhauses darf es lt. StVO zwar stehen, da Privatgrund, aber ein Versicherungsschutz besteht trotzdem nicht.
Schau doch mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach, was dort darüber steht.
Weiterhin darf gemäß StVO ein abgemeldetes Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
Was m.E. bedeutet: Auf einem Parkplatz eines Wohnhauses darf es lt. StVO zwar stehen, da Privatgrund, aber ein Versicherungsschutz besteht trotzdem nicht.
Schau doch mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach, was dort darüber steht.
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Versicherungsschutz in der Standsaison
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Info.
Dank deiner Nachricht bin ich jetzt bestens Informiert.
Gruß Rudi
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Gruß Rudi
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