Bußgelder für Vergehen mit Fahrzeugen über 3,5 t unterscheiden sich nicht unerheblich von denen mit Fahrzeugen unter 3,5 t.
Hier kann man die Beträge errechnen.
Rechts unter Fahrzeugart kann man das Gewicht vorgeben.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
Bußgelder über 3,5 t
Re: Bußgelder über 3,5 t
Danke Breckman.Breckman hat geschrieben:Bußgelder für Vergehen mit Fahrzeugen über 3,5 t unterscheiden sich nicht unerheblich von denen mit Fahrzeugen unter 3,5 t.
Hier kann man die Beträge errechnen.
Rechts unter Fahrzeugart kann man das Gewicht vorgeben.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
Ich habe noch eine Ergänzung hierzu:
Nur zum besseren Verständnis:
Die ungleich höheren Bussgelder bei "mehr als 3,5 t" gelten bei Kraftfahrzeugen, die eine "zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t haben" - also in den Papieren entsprechend ausgewiesen sind.
Ein Womo mit zul. Gesamtmasse von 3,49 t - aber einem tatsächlichen Gewicht auf der Polizeiwaage von 3,8 t wird nach den "günstigeren" Tarifen der Klasse bis 3,5 t behandelt.
brainless

Drei Pferdebisse können eine Hornisse töten.
Re: Bußgelder über 3,5 t
Nur das du dann wohl wegen Überladung zahlen musst und evtl. nicht so weiterfahren darfst...brainless hat geschrieben:
Die ungleich höheren Bussgelder bei "mehr als 3,5 t" gelten bei Kraftfahrzeugen, die eine "zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t haben" - also in den Papieren entsprechend ausgewiesen sind.
Ein Womo mit zul. Gesamtmasse von 3,49 t - aber einem tatsächlichen Gewicht auf der Polizeiwaage von 3,8 t wird nach den "günstigeren" Tarifen der Klasse bis 3,5 t behandelt.
brainless
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