Bei Alkohol am Steuer drohen Haft und Enteignung. Der ADAC informiert über Verkehrssanktionen im europäischen Ausland.
Wer eine Reise mit dem Auto ins europäische Ausland plant, sollte bedenken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland. Eine Trunkenheitsfahrt in Dänemark kann beispielsweise schnell einen Monatsverdienst kosten, ein Parkverstoß in Spanien bis zu 200 Euro. Der ADAC informiert über die verschiedenen Sanktionen in 35 europäischen Ländern.
Besonders hart werden Verkehrssünden in den skandinavischen Ländern bestraft. Norwegens Bußgeldkatalog beispielsweise hat nicht nur für Rotlicht- und Überholverstöße mit jeweils 670 Euro die höchsten Strafen der aufgeführten Länder, auch zu schnelles Fahren ist hier am teuersten. In Finnland und Schweden drohen ebenfalls hohe Sanktionen. Wer Geldbußen im Ausland nicht sofort bezahlt, muss in vielen Ländern mit höheren Strafen rechnen. Besonders drastisch zeigt sich hier Griechenland. Dort kostet etwa ein Überholverstoß nach zehn Tagen bereits 700 Euro (statt 350 Euro bei Sofortzahlung).
Das Handy am Steuer kann ebenfalls teuer werden. In Italien müssen Autofahrer mit einer Strafe von mindestens 150 Euro rechnen. Nicht viel billiger ist das Telefonieren in den Niederlanden: Dort sind180 Euro fällig. Bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille in Italien wird das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet. In Spanien droht bei über 60 km/h zu schell oder bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,2 Promille eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.
Um hohe Bußgelder zu vermeiden rät der ADAC Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich vorab über die dortigen Verkehrsvorschriften zu informieren. Denn seit 28. Oktober 2010 können nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Geldsanktion muss sich hierbei auf mindestens 70 Euro einschließlich der Verfahrenskosten belaufen. Fahrverbote sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verstöße im Ausland nicht.
Die komplette Liste als Download:
Quelle: www.adac.de
Verkehrssünden im Ausland
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Verkehrssünden im Ausland
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Alles richtig,
allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung:
Verstöße im Ausland, die nicht unter die "Halterhaftung" im ruhenden Verkehr fallen, werden in Deutschland nicht weiter verfolgt, wenn der Verursacher nicht zweifelsfrei (z.B. durch Beweisfoto) festgestellt wurde.
In vielen Ländern gilt auch im fliessenden Verkehr die "Halterhaftung", in Deutschland aber nicht!
Im Zweifelsfall beim Autoclub oder beim Rechtsanwalt kundig machen.
Wer, aus gutem Grund, in Deutschland den "Auslandverstoß" nicht bezahlt, sollte aber vorsichtig bei erneutem Besuch dieses Landes sein: Nach dortigem Recht kann der angemahnte Verstoß verfolgt werden.
Wie wahrscheinlich das tatsächlich ist, muß jeder für sich entscheiden,
brainless
allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung:
Verstöße im Ausland, die nicht unter die "Halterhaftung" im ruhenden Verkehr fallen, werden in Deutschland nicht weiter verfolgt, wenn der Verursacher nicht zweifelsfrei (z.B. durch Beweisfoto) festgestellt wurde.
In vielen Ländern gilt auch im fliessenden Verkehr die "Halterhaftung", in Deutschland aber nicht!
Im Zweifelsfall beim Autoclub oder beim Rechtsanwalt kundig machen.
Wer, aus gutem Grund, in Deutschland den "Auslandverstoß" nicht bezahlt, sollte aber vorsichtig bei erneutem Besuch dieses Landes sein: Nach dortigem Recht kann der angemahnte Verstoß verfolgt werden.
Wie wahrscheinlich das tatsächlich ist, muß jeder für sich entscheiden,
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