Leichtes Übergewicht ?
- freetec598
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Leichtes Übergewicht ?
Hallo,
in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.
lg
peter
in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.
lg
peter
Re: Leichtes Übergewicht ?
Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .freetec598 hat geschrieben:Hallo,
in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.
lg
peter
Gruß //- aldie -//
- nasenbaer
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moin,
in meiner Bedienungsanleitung der Eriba-Hymer GmbH steht wörtlich:
- Bei Nichtbenutzung des Gaskochers bzw. anderer Gasgeräte ist das Gasflaschenventil zu schließen.
- Während der Fahrt müssen die Gasflaschenventile geschlossen sein.
Ob sich durch die erst später eingeführten Schlauchbruchsicherungen etwas geändert hat weiß ich nicht.
in meiner Bedienungsanleitung der Eriba-Hymer GmbH steht wörtlich:
- Bei Nichtbenutzung des Gaskochers bzw. anderer Gasgeräte ist das Gasflaschenventil zu schließen.
- Während der Fahrt müssen die Gasflaschenventile geschlossen sein.
Ob sich durch die erst später eingeführten Schlauchbruchsicherungen etwas geändert hat weiß ich nicht.
Grüße von Reinhard und Maria
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Jetzt ohne Turbo, satte 71 PS,
schafft bergab die Höchstgeschwindigkeit (fast)
alt, laut, bezahlt
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- freetec598
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Hallo,
inzwischen hat sich diese Polizeidienststelle bei der Presse entschuldigt.
Die beiden Polizeibeamten wußten es einfach nicht besser.
Hatten wohl auch die aktuellen(3 Jahre alt) Informationen nicht zur Hand
Vielleicht sollten sie öfter mal ins WOMO-Forum schauen........
lg
peter
inzwischen hat sich diese Polizeidienststelle bei der Presse entschuldigt.
Die beiden Polizeibeamten wußten es einfach nicht besser.
Hatten wohl auch die aktuellen(3 Jahre alt) Informationen nicht zur Hand
Vielleicht sollten sie öfter mal ins WOMO-Forum schauen........

lg
peter
Servus
Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde !
Peter
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Re: Leichtes Übergewicht ?
Auch das ist mal wieder nur die halbe Wahrheit.aldie hat geschrieben:Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .freetec598 hat geschrieben:Hallo,
in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.
lg
peter
Europaweit gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.12.2006, dass die Gasflaschen während der Fahrt nur dann geöffnet sein dürfen, wenn ein System mit Schlauchbruchsicherung verbaut ist.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.2007 gelten die alten Bestimmungen fort. Danach dürfen diese Fahrzeuge in D auch ohne System mit Schlauchbruchsicherung mit aufgedrehter Gasflasche durch die Lande fahren, aber z.B. in Frankreich nicht.
Re: Leichtes Übergewicht ?
Hallo snoopy,snoopy hat geschrieben:Auch das ist mal wieder nur die halbe Wahrheit.aldie hat geschrieben:Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .freetec598 hat geschrieben:Hallo,
in der gleichen Sendung,in der einige Camper lt. Anweisung der Autobahnpolizei Ihre Gasleitungen von den Flaschen trennen mußten,wurde auch eine britische Familie mit sage und schreibe 740 Kg Übergewicht zum Abladen gezwungen.
4 Mitglieder der Familie mußten mit dem Zug nach GB weiterreisen.
Welcher Paragraph sagt,das unsere Gasflaschen während der Fahrt von der Gasleitung getrennt sein müssen.
Wieviele solch überladener WOMOs mögen wohl unterwegs sein?
Ich würde selbst mit 74 Kg Übergewicht nicht starten.
lg
peter
Europaweit gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.12.2006, dass die Gasflaschen während der Fahrt nur dann geöffnet sein dürfen, wenn ein System mit Schlauchbruchsicherung verbaut ist.
auch das ist nur die halbe Wahrheit, zusätzlich zu den Schlauchbruchsicherungen muß auch ein Strömungswächter verbaut sein

Beste Grüße
Andreas
Andreas
Re: Leichtes Übergewicht ?
Wo du wahr hast, hast du wahr.Opus hat geschrieben:Hallo snoopy,snoopy hat geschrieben:Auch das ist mal wieder nur die halbe Wahrheit.aldie hat geschrieben: Ich habe das Gleiche erlebt ( Gasflasche während der Fahrt zudrehen ) dieses gilt aber nur wenn keine Schlauchbruchsicherung ( seit 2 jahren ohnehin Pflicht ) vorhanden ist .
Europaweit gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 31.12.2006, dass die Gasflaschen während der Fahrt nur dann geöffnet sein dürfen, wenn ein System mit Schlauchbruchsicherung verbaut ist.
auch das ist nur die halbe Wahrheit, zusätzlich zu den Schlauchbruchsicherungen muß auch ein Strömungswächter verbaut sein
Und die Moral von der Geschicht ?! Wie hätten POM und POM dies alles wissen sollen, wenn selbst wir, die wir dieses Hobby haben, nur mit dem zusammenwerfen unseres Wissens zum Ergebnis kommen.
Nur damit mich keiner missversteht: Dies ist wirklich kein Vorwurf an POM und POM. Es gilt immer mehr Vorschriften zu beachten die dann teilweise den, der sie durchsetzen soll, im Regen stehen lassen.
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Ja, leider hast Du recht, nur ist es halt andersherum so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Ist doch irgendwie einseitig, oder?Und die Moral von der Geschicht ?! Wie hätten POM und POM dies alles wissen sollen, wenn selbst wir, die wir dieses Hobby haben, nur mit dem zusammenwerfen unseres Wissens zum Ergebnis kommen.
Nur damit mich keiner missversteht: Dies ist wirklich kein Vorwurf an POM und POM. Es gilt immer mehr Vorschriften zu beachten die dann teilweise den, der sie durchsetzen soll, im Regen stehen lassen.
LG
Hartmut
______________________________
Hobby 600 690 GFS, 2.8 JTD-107 kW
Tierschutz ist kein Grund zur Freude, es ist vielmehr eine Schande, dass wir ihn überhaupt brauchen
Hartmut
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