Hallo Ihr lieben,
ich wollte mal eben folgendes los werden:
Wir haben unser neues Womo im März 2013 gekauft und angemeldet. Als ich bei der Zulassungsstelle saß und die Kennzeichen entgegen nahm, stutze ich, dass wir schon nach 2 Jahren wieder zum TÜV müßten. Die nette Beamte zog ein Schreiben hervor, in dem tatsächlich etwas von 2 Jahren stand. Damit beließ ich es erst mal...
Nun ist mir das Thema zufällig wieder unter die Finger gekommen und ich habe mir die StVZO (die Aktuelle !) geholt und dort geht aus der Anlage VIII folgendes hervor:
2.1.6.1 Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht gleich kleiner 3500 kG brauchen das erste Mal erst nach 36 Monaten zum TÜV.
hmmmm, ich also heute wieder hin zu der "Gutsten" mit allen Unterlagen und Nummernschild und den Umstand erklärt...
"kann gar nicht angehen, ist ja noch nie vorgekommen, Sie hätten ja auch bei der Erstanmeldung was sagen können (haha), da habe ich ja gar kein Formular für...usw. usw."
Das Ende vom Lied: Wir haben jetzt einen neuen Fahrzeugschein und eine neue TÜV-Plakette.
Also - man muss aufpassen wie ein Fuchs ! Und ich frage mich ernsthaft, wie so etwas passieren kann, weil so kompliziert sind die Tabellen mit den jeweilig unterschiedlichen TÜV-Terminen nun auch wieder nicht zu lesen.
Und wir scheinen kein Einzelfall zu sein, wie man aus anderen Foren entnehmen kann...
LG Ulli et ToM
Neufahrzeug und TÜV-Termin
- Ulli-et-Tom
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Es gibt nichts, was es nicht gibt
Dieser Fehler der Zulassungsstellen ist bekannt und tritt meist dann auf, wenn in der
Zulassungsbescheinigung Teil I, im Feld F.1 die TECHNISCH zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg liegt.
(Fz könnte also problemlos aufgelastet werden)
Ausschlaggebend für TÜV-Intervall UND STEUER ist aber
Feld F.2 : Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse
(Das ist die zul ges. Masse nach der auch die Steuer berechnet wird)
Du solltest zusätzlich prüfen, ob dir nicht auch höhere Steuern berechnet wurden!!

Dieser Fehler der Zulassungsstellen ist bekannt und tritt meist dann auf, wenn in der
Zulassungsbescheinigung Teil I, im Feld F.1 die TECHNISCH zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg liegt.
(Fz könnte also problemlos aufgelastet werden)
Ausschlaggebend für TÜV-Intervall UND STEUER ist aber
Feld F.2 : Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse

(Das ist die zul ges. Masse nach der auch die Steuer berechnet wird)
Du solltest zusätzlich prüfen, ob dir nicht auch höhere Steuern berechnet wurden!!
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....

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- Ulli-et-Tom
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- Registriert: 3. Mär 2013, 00:24
- Wohnort: Norddeutschland
Moin Peter,
danke für den Tipp mit der Steuer. Habe ich ehrlich gesagt nicht dran gedacht, ob sie mir eventuell nicht auch noch die falsche KFZ-Steuer abgeknöpft haben.
Aber so wie es aussieht, scheint alles richtig zu sein.
F.1 und F.2 enthalten jeweils 3500 kg
für die ersten 2000kg je angefange 200kg je 16€ = 160€
und für 2001 bis 3500 kg je angefange 200kg je 10€ = 80€
macht also 240 Euronen.
lt. Internetrechere scheint dies zu stimmen...

danke für den Tipp mit der Steuer. Habe ich ehrlich gesagt nicht dran gedacht, ob sie mir eventuell nicht auch noch die falsche KFZ-Steuer abgeknöpft haben.
Aber so wie es aussieht, scheint alles richtig zu sein.
F.1 und F.2 enthalten jeweils 3500 kg
für die ersten 2000kg je angefange 200kg je 16€ = 160€
und für 2001 bis 3500 kg je angefange 200kg je 10€ = 80€
macht also 240 Euronen.
lt. Internetrechere scheint dies zu stimmen...

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